Der Pfarrgemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in ihrer Gemeinde wahrnehmen.
Zusammen mit dem Pfarrer und anderen Berufenen berät der PGR die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu den Aufgaben des PGR gehört es, Aktivitäten im Gemeindeleben anzuregen und zu koordinieren. Dies betrifft sowohl liturgische Fragen wie Fragen der Verkündigung und sozial-caritative Hilfen.
„Sie sind nicht als Bewahrer von Einzelinteressen (etwa bestimmter Gemeinden und Gruppen), sondern als Akteur auf einem geistlichen Weg gemeinsam mit anderen unterwegs, um im Hören aufeinander und im Ringen miteinander tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.“ (Zukunftsbild des Erzbistums)